Masernschutzgesetz

Masern werden durch hoch ansteckende Viren ausgelöst. Bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf, welche bis zum Tod führen können. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren Masern-Todesfälle. Eine Impfung schützt wirksam gegen eine Ansteckung mit dem Masern-Virus. Am 01.03.2020 trat das  Masernschutzgesetz in Kraft, welche alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind, sowie alle im Gesundheitswesen tätigen Personen verpflichtet, einen Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Eine Nachweisfrist galt bis 31.07.2022.

Weiterführende Informationen zu Masern bzw. zum Masernschutzgesetz finden Sie zum Beispiel auf den folgenden Seiten:

Erregersteckbrief Masern der BZgA

Gemeinsame Homepage zum Masernschutzgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, des Paul-Ehrlich-Instituts, des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Homepage des RKI mit Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern

Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit zur Masern-Impfpflicht


Hier finden Sie das Meldeportal für Arbeitgeber und Gemeinschaftseinrichtungen.  Der dazugehörige  Ablaufplan steht als Download zur Verfügung.

Bitte beachten: Melden Sie nur Personen, von denen Ihnen kein Nachweis oder kein ausreichender Impfschutz vorliegt, sowie bei Zweifeln an den vorgelegten Dokumenten.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns via Email unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder wenden Sie sich an unsere Hotline zum Masernschutzgesetz. Diese erreichen Sie jeweils Montag – Freitag 9 bis 12 Uhr unter 06841 104-7317 (außer an Feiertagen).

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66424 Homburg

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