Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Gesundheitsamtes in Altenheimen ist § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit Das Gesundheitsamt sucht die entsprechenden Einrichtungen in unregelmäßigen Abständen auf.
§ 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Saarland vom 19.05.1999 (Gesundheitsdienstgesetz).
Die Überwachung der Alten- und Pflegeheime durch das Gesundheitsamt richtet sich in erster Linie auf die Einhaltung der Hygiene.
Homburg
Herr Frenzel
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 83 87
St. Ingbert / Mandelbachtal und Kirkel
Herr Gutzeit
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 83 85
Bexbach
Frau Heßler
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 82 53
Blieskastel und Gersheim
Herr Weidmann
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 83 59