Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 01.01.2001 werden bestimmte Betreuungs-, Pflege- und Therapieeinrichtungen sowie bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte gesetzlich verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetrieblich Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Zu diesen Einrichtungen gehören auch Kindergemeinschaftseinrichtungen (§ 36 in Verbindung mit § 33 Infektionsschutzgesetz). Diese Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern Musterhygienepläne für Kindereinrichtungen im Saarland erarbeitet, welche zum Download angeboten werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kindersicherheit.de.
Fachbereich Gesundheitswesen / Gesundheitsamt
Dienstzeiten: Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 15.30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontroll- und Hygieneplan für Kindertageseinrichtungen
Kontroll- und Hygieneplan für Schulen
Musterhygieneplan für Kindertageseinrichtungen
Musterhygieneplan für Schulen, Stand 06.02.2023
Umgang mit Krankheitsanzeichen bei hohen Infektionszahlen in Kita und Schule
Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Änderung der Corona-Verordnung vom 06.02.2023