Hygienepläne für Kindereinrichtungen

Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 01.01.2001 werden bestimmte Betreuungs-, Pflege- und Therapieeinrichtungen sowie bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte gesetzlich verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetrieblich Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Zu diesen Einrichtungen gehören auch Kindergemeinschaftseinrichtungen (§ 36 in Verbindung mit § 33 Infektionsschutzgesetz). Diese Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. 

Das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern Musterhygienepläne für Kindereinrichtungen im Saarland erarbeitet, welche zum Download angeboten werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter  www.kindersicherheit.de.

Fachbereich Gesundheitswesen / Gesundheitsamt


 
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