Gutachten und schulärztliche Stellungnahmen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes werden, jeweils basierend auf gesetzlichen Grundlagen, medizinische Gutachten erstellt. Auftraggeber für diese Gutachten sind z. B. Schulleitungen, Bildungsministerium, Jugendhilfe, Frühförderstellen, Kommune oder Land.
Gutachten werden z. B. erstellt zu:
Frühförderung, Integrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, Schulfähigkeit und Einschulung, Aufnahmen in Förderschulen, Umschulungen, Schülerbeförderung, Eingliederungshilfen, Schulfehlzeiten, Sporttauglichkeit, Sportbefreiungen / Sportteilbefreiungen, Krankenkostzulagen, Kur- oder Sanatoriumsanträge, Pflegegradbegutachtung oder Begutachtung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zur Gutachtenerstellung werden die Eltern mit ihrem Kind zur Untersuchung einbestellt. Vorhandene Arztberichte, Entwicklungsberichte, psychologische Gutachten oder sonstige Befunde sollen nach Möglichkeit zum Untersuchungstermin mitgebracht werden. Das Untersuchungsergebnis wird mit Eltern und soweit möglich auch mit dem Kind besprochen. Die anfordernde Stelle erhält bei Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindung der Eltern ein schriftliches ärztliches Gutachten.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


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