Piercing und Tattoo Hygieneüberwachung

Hygieneüberwachung Piercingstudios
Die Überwachung der Piercingstudios durch das Gesundheitsamt erstreckt sich in erster Linie auf die Einhaltung der Hygiene. Neben der allgemeinen Hygiene wird ein besonderes Augenmerk auf die geforderte Sterilisation der verwendeteten Geräte gelegt.
Für Piercer gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsordnung. Beim Durchstechen von Zunge, Nase oder auch Genitalien können zum Beispiel Nerven verletzt werden. Bei Komplikationen durch unsachgemäßes Piercing können Entzündungen, Lähmungen usw. entstehen. Auch Infektionserkrankungen wie zum Beispiel Hepatitis können übertragen werden.

Das Gesundheitsamt empfiehlt dringend, auf folgendes zu achten:

• Allgemeine Sauberkeit im Piercingstudio
• Der Piercingbereich sollte vom restlichen Studio abgetrennt sein.
• Verwendung von Einmalartikeln oder anderem sterilem Material beim Piercen
• Ausreichende Information durch den Piercer vor dem Eingriff über die möglichen Folgen und die Nachbehandlung
• Information darüber, welches Material als Erstimplantat eingesetzt wird (Nickelverbot)
• Beim eigentlichen Piercen sollte der Piercer Handschuhe tragen.
• Die vorgesehene Piercingstelle sollte vorher desinfiziert werden.

Bei Minderjährigen ist grundsätzlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Hygieneüberwachung Tattoostudios

Die Überwachung der Tattoostudios durch das Gesundheitsamt erstreckt sich in erster Linie auf die Einhaltung der Hygiene. Neben der allgemeinen Hygiene wird ein besonderes Augenmerk auf die geforderte Sterilisation der verwendeteten Geräte gelegt. Wie bei den Piercern gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung zum Tätowieren. 
Es besteht ein hohes Infektionsrisiko - zum Beispiel mit Hepatitisviren - durch das verwendete Material, insbesondere durch die Nadeln und die Farbe, wenn diese mit Erregern verunreinigt sind.
Beim Tätowieren sollten deshalb folgende Punkte beachtet werden:

• Die entsprechende Hautstelle sollte vor Tätowierbeginn desinfiziert werden.
• Der Tätowierer sollte Einmalhandschuhe tragen.
• Die verwendeten Nadeln sollten entweder Einmalnadeln sein oder aus einer sterilen Box entnommen werden.
• Die Farben sollten für jeden Tätowiervorgang frisch angesetzt werden. Sie dürfen nach Gebrauch nicht in das ursprüngliche Gefäß zurück geschüttet werden, sondern sind zu entsorgen.
• Der Tätowierplatz ist deutlich vom restlichen Teil des Raumes zu trennen.
• Am Tätowierplatz dürfen sich nur Materialien befinden, die zum Tätowieren benötigt werden.
• Alle Materialien sind nach Gebrauch zu reinigen, zu desinfizieren und im Anschluss zu sterilisieren.

Fachbereich Gesundheitswesen / Gesundheitsamt


 
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