Belehrung für Personal beim Umgang mit Lebensmitteln

Das am 01.01.2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz rückt auch im Bereich der Lebensmittelhygiene die Eigenverantwortung des Einzelnen in den Vordergrund. So ist das früher nach dem Bundesseuchengesetz für gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätige Personen notwendige Gesundheitszeugnis nicht mehr erforderlich. 

Stattdessen werden diese Personen regelmäßig über die gesetzlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln und die eigenen gesetzlichen Verpflichtungen belehrt. Die Hygienebelehrung beinhaltet Informationen über Erkrankungen, die leicht durch Lebensmittel auf andere Personen übertragen werden können sowie Informationen über Lebensmittel, über welche besonders leicht Krankheitserreger weiterverbreitet werden können. Außerdem werden Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bei bestimmten Krankheiten bzw. Krankheitssymptomen aufgezeigt. Treten solche Hinderungsgründe auf, ist die betreffende Person verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn unverzüglich mitzuteilen. 

Die erste Unterweisung bzw. Schulung erfolgt durch das Gesundheitsamt. Die entsprechende Bescheinigung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. 

Der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Institution belehrt die betreffenden Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren alle 2 Jahre über die genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung, dem Arbeitgeber oder Dienstherrn Hinderungsgründe unverzüglich mitzuteilen. Die Teilnahme an diesen Belehrungen wird dokumentiert. 

Die Bescheinigung über die Erstbelehrung und die letzte Dokumentation der Belehrung durch den Arbeitgeber sind beim Arbeitgeber aufzubewahren und an der Betriebsstätte verfügbar zu halten. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder einer beglaubigten Kopie. 

Übergangsvorschrift 

Ein Gesundheitszeugnis nach Bundesseuchengesetz gilt als Bescheinigung einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.

Amtsärztlicher Dienst


Anmeldungen für die Belehrungen sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr bei Frau Pia Schäfer Telefon: 06841 104-8568 möglich.
Die Zeiten der Belehrungen sind wie folgt: Mittwoch 9.00-10.30 Uhr (Anwesenheit 8.30 Uhr) und Donnerstag 14.00-15.30 Uhr (Anwesenheit 13.30 Uhr)
 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefon: 06841 104-7170
Telefax: 06841 104-7501
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Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr - bitte nur nach Vereinbarung

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