Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Der Durchschnittsverbrauch liegt momentan bei 128 Litern pro Tag und Einwohner.
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist das Gesundheitsamt zur Überwachung der Trinkwasserhygiene verpflichtet. Hierzu zählen neben den zentralen Wasserversorgungsanlagen, auch Einzel- und Eigenversorgungsanlagen sowie öffentliche Hausinstallationen. Die rechtliche Umsetzung ist in der Trinkwasserverordnung geregelt. Unter öffentlichen Hausinstallationen im Sinne der Trinkwasserverordnung versteht man Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheim usw.
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zählen unter anderem:
- Regelmäßige Besichtigungen von Anlagen zur Wassergewinnung, -speicherung und -verteilung
- Entnahme von Wasserproben
- Kontrolle über die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte
- EDV-unterstützte Verwaltung und Auswertung von Wasserbefunden
- Mitwirkung bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten oder deren Änderungen
- Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Im Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen zu umfassenden Energiesparmaßnahmen hat das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises ein Infoblatt zu Energiesparmaßnahmen in Bezug auf Trinkwasser herausgegeben.
Fachbereich Gesundheitswesen / Gesundheitsamt
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