ACHTUNG:
Aufgrund der aktuellen Situation darf sich im Warteraum der KFZ-Zulassungsstelle nur eine bestimmte Anzahl von Personen aufhalten. Es kann daher vorkommen dass Sie vor dem Eingang der KFZ-Zulassungsstelle warten müssen. Um dies zu vermeiden bitten wir Sie nur mit einer Person für den jeweiligen Termin zu erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass durchgestrichene Termintage bei der Online-Terminvergabe nicht belegt sein müssen, sondern auch noch nicht buchbar sein können. Termine werden erst 14 Tage in die Zukunft freigegeben.
Die telefonische Erreichbarkeit ist insbesondere während den üblichen Öffnungszeiten nur sehr eingeschränkt möglich, weil dann alle Mitarbeiter/-innen im Kundengespräch sind und das Telefon nicht abnehmen können.Am Besten erreichen Sie uns, Freitags und Mittwochs Nachmittags, innerhalb der Geschäftszeiten. Sollten Sie die Zulassungsstelle telefonisch nicht erreichen können, so können Sie auch gerne eine Rückrufbitte per E-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! hinterlassen.
Änderungen ab 1. April 2020:
Umstellung auf Online-Terminvergabe
Ab Mittwoch dem 1. April werden alle Dienstleistungs-Anliegen bei der KFZ-Zulassungsbehörde ausschließlich über die Online-Terminvergabe koordiniert.
Auf der linken Seite lassen sich „Terminvergabe Händler“ oder „Terminvergabe Privatperson“ auswählen. Es werden darunter zunächst alle buchbaren Leistungen angezeigt. Über den unmittelbaren Info-Button, der hinter der jeweiligen Leistung anzuklicken ist, erfährt der Bürger, welche Unterlagen er für den Termin mitbringen muss, um so ein reibungsloses Abarbeiten seines Anliegens zu gewährleisten. Um zurück zu den buchbaren Leistungen zu kommen, lassen sich auf dieser Seite erneut „Terminvergabe Händler“ oder „Terminvergabe Privatperson“ auswählen. Nach Auswahl der buchbaren Leistung gilt es nach unten zu scrollen, um über den „Weiter“-Button den gewünschten Tag und die gewünschte Uhrzeit – beides im verfügbaren Rahmen – anzugeben. Das Eintragen der persönlichen Daten zählt zum letzten Schritt, bevor sich der Termin verbindlich buchen lässt. Die Kundin/der Kunde erhält eine Reservierungsbestätigung per E-Mail. Der Terminwunsch muss dann in dieser E-Mail nur noch bestätigt werden.
Ausgenommen hiervon ist die Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges, die am Informationsschalter in folgenden Service-Zeiten erledigt werden kann:
Montag: 7.15 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 7.15 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 7.15 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag: 7.15 bis 12 Uhr und von 13.30 bis15.30 Uhr
Freitag: 7.15 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen
Wichtige Information!
• Bitte beachten, dass die Kennzeichenschilder vor Entfernung der Siegel vorzulegen sind, z.B. bei Außerbetriebsetzung, Umschreibung mit Kennzeichenwechsel etc.
• Bei allen Zulassungsvorgängen ist es empfehlenswert die Original TÜV-Bescheinigungen(HU) vorzulegen
Tipp:
Sollte der Original-TÜV-Bericht nicht mehr vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, bei der Technischen Überwachungsorganisation eine Zweitschrift anzufordern.
Achtung!Achtung!
Ab dem 01.04.2020 sind Vorgänge nur noch mit Online-Terminen möglich.