Antikorruptionsrichtlinie

Warum ist Antikorruption wichtig?

Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und die Funktionsfähigkeit des Staates. Sie verursacht überdies erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Ziel des Saarpfalz-Kreises ist es, der Korruption wirksam vorzubeugen und sie entschieden zu bekämpfen.

Daher hat der Saarpfalz-Kreis Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption erlassen und einen Antikorruptionsbeauftragten, dessen Stellvertreterin sowie einen Vertrauensanwalt bestellt.

Hier finden sie unsere Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption des Saarpfalz-Kreises.

Als Antikorruptionsbeauftragter wurde Herr Thomas Storck bestellt. Die Aufgabe der stellvertretenden Antikorruptionsbeauftragten nimmt Frau Sigrid Kasper wahr. Der Antikorruptionsbeauftragte bzw. seine Stellvertreterin stehen den Bediensteten der Kreisverwaltung als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema "Korruptionsbekämpfung" (Annahme von Geschenken, Verdacht der Vorteilsannahme usw.) zur Verfügung.

Als ständige und außerbehördliche Anlaufstelle für die Anzeige potentieller Betrugs- und Korruptionssachverhalte in Bezug auf die Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis wurde der selbstständige und unabhängige Rechtsanwalt Martin Schröder als Vertrauensanwalt beauftragt, der keinen Weisungen des Saarpfalz-Kreises bezüglich der inhaltlichen Sachbehandlung unterliegt. Jeder kann sich an den Vertrauensanwalt wenden und ihm vertrauliche Sachverhalte mitteilen, aus denen sich der Verdacht von Verfehlungen gegen den Saarpfalz-Kreis durch Bedienstete, Kunden, Geschäftspartner oder Zuwendungsempfänger in Form von Betrug und Korruption ergibt. Der Vertrauensanwalt nimmt ihm mitgeteilte Sachverhalte entgegen, macht diese aktenkundig und geht der Sache nach. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Mitteilenden leitet der Vertrauensanwalt den Sachverhalt nicht an die Staatsanwaltschaft weiter.

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