Versammlungswesen

Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anmeldepflichtig, wenn eine Mehrheit zu dem Zweck der kollektiven Meinungsbildung und -äußerung zusammenkommt. Dabei ist es unerheblich, ob die Versammlung an einem festen Ort abgehalten wird oder in Form eines Aufzuges von Ort A nach Ort B verlaufen soll.

Anmeldepflicht

Nach dem Versammlungsgesetz ist eine Versammlung unter freiem Himmel 48 Stunden vor deren Bekanntgabe anzumelden.

Inhalt der Anmeldung:

• Veranstalter
• Verantwortlicher Leiter
• Tag
• Ort
• Streckenverlauf (bei Aufzug)
•Thema
• sowie sämtliche Kundgebungsmittel, die während der Versammlung verwendet werden sollen.

Das Versammlungsgesetz ist nicht anzuwenden auf Veranstaltungen unter freiem Himmel wie zum Beispiel Gottesdienste, kirchliche Prozessionen, Wallfahrten, Faschingsveranstaltungen, Straßenfeste, nicht gewerbliche Flohmärkte oder Standkonzerte.

Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anmeldepflichtig.

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