Bei Streitigkeiten zwischen den Bezirksschornsteinfegermeistern und ihren Kunden über die Durchführung der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung entscheidet die Kreispolizeibehörde als Aufsichtsbehörde.
Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung
Dienstzeiten: Montag und Dienstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr