Schornsteinfegerwesen

Bei Streitigkeiten zwischen den Bezirksschornsteinfegermeistern und ihren Kunden über die Durchführung der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung entscheidet die Kreispolizeibehörde als Aufsichtsbehörde.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefon: 06841 104-8349
Telefax: 06841 104-7239
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Dienstzeiten: Montag und Dienstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Kontakt

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