Die Durchführung von Sammlungen, deren Erlös gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zur Verfügung gestellt wird, ist erlaubnisbedürftig.
Die Kreispolizeibehörde ist zuständig für die Erteilung der Erlaubnis für Sammlungen, die sich über mehrere Gemeinden im Saarpfalz-Kreis erstrecken. Für Sammlungen, die auf das Gebiet einer Gemeinde beschränkt sind, ist der Bürgermeister die Erlaubnisbehörde.
Der Antrag muss enthalten:
• den Sammlungszweck
• die Sammlungszeit
• das Sammlungsgebiet
• die Art der Sammlung und
• die nähere Beschreibung ihrer Durchführung.
Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt werden, die sich auf die Art und Weise der Sammlung und ihre Überwachung, auf die Verwendung des Sammlungsertrages, die Höhe der Unkosten, den Schutz jugendlicher Sammler und auf die Prüfung der Abrechnung beziehen.
Sammlungen, die rein gewerblichen Zwecken dienen, sind genehmigungsfrei.
Dienstzeiten: Montag und Dienstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr