Namensänderung

Die Kreispolizeibehörde ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf

• Änderung des Vornamens
• Änderung des Familiennamens
• Namensänderungen erfolgen nach dem Namensänderungsgesetz

Ein Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.

Beispiel:

Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können, rechtfertigen regelmäßig eine Namensänderung. Bei der Prüfung der Anstößigkeit oder Lächerlichkeit eines Familiennamens ist der sachliche Maßstab allgemeiner Erfahrungen anzulegen. Besondere Gründe, die etwa in der Person, dem Beruf oder der Umgebung des Antragstellers liegen, sind zu berücksichtigen.

Die Anträge gibt es in den Rathäusern der jeweiligen Wohnsitzgemeinde.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7239
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Ansprechpartnerin:

Frau Spaniol
Telefon: 06841 104-8349
Telefax: 06841 104-7239
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis