Die Kreispolizeibehörde ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf
• Änderung des Vornamens
• Änderung des Familiennamens
• Namensänderungen erfolgen nach dem Namensänderungsgesetz
Ein Name darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.
Beispiel:
Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können, rechtfertigen regelmäßig eine Namensänderung. Bei der Prüfung der Anstößigkeit oder Lächerlichkeit eines Familiennamens ist der sachliche Maßstab allgemeiner Erfahrungen anzulegen. Besondere Gründe, die etwa in der Person, dem Beruf oder der Umgebung des Antragstellers liegen, sind zu berücksichtigen.
Die Anträge gibt es in den Rathäusern der jeweiligen Wohnsitzgemeinde.
Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung
Weitere Ansprechpartnerin:
Frau Spaniol
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 83 49
Telefax: (0 68 41) 1 04 - 72 39
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dienstzeiten: Montag und Dienstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr