Vereinswesen

Für Ausländervereine besteht eine Anmelde- und Auskunftspflicht.
Ein Ausländerverein liegt dann vor, wenn die Mehrheit der Mitglieder und/oder der Vorstandsmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und diese nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind.

Die Anmeldung muss enthalten:

• die Satzung oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereines,
• Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen,
• Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat.

Die zur Anmeldung verpflichteten Personen müssen jede Änderung der vorgenannten Angaben sowie die Auflösung des Vereins innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

Anmeldungen und Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu erstatten.

Unabhängig von der Anmeldung bei der Kreispolizeibehörde können Vereine in das Vereinsregister bei dem für den Sitz des Vereins zuständigen Amtsgericht eingetragen werden.

Zu Fragen der Gemeinnützigkeit von Vereinen erteilt das zuständige Finanzamt Auskunft.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7239
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Dienstzeiten: Montag und Dienstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Kontakt

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