Die deutsche Staatsangehörigkeit wird von Ausländern durch Einbürgerung erworben. Der Antrag auf Einbürgerung wird seit dem 01.07.2011 nicht mehr bei den Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises, ausgenommen der Mittelstadt St. Ingbert, gestellt, sondern bei der Kreisverwaltung direkt.
Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet über die Einbürgerung und der Landrat des Saarpfalz-Kreises händigt die Einbürgerungsurkunde an den neuen deutschen Staatsbürger aus.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung "Wege zur Einbürgerung"
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