Die deutsche Staatsangehörigkeit wird von Ausländern durch Einbürgerung erworben. Der Antrag auf Einbürgerung wird seit dem 01.07.2011 nicht mehr bei den Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises, ausgenommen der Mittelstadt St. Ingbert, gestellt, sondern bei der Kreisverwaltung direkt: Kreispolizeibehörde, Tel. 0 68 41 / 1 04-0. Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet über die Einbürgerung und der Landrat des Saarpfalz-Kreises händigt die Einbürgerungsurkunde an den neuen deutschen Staatsbürger aus. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.
Einbürgerung
Frau Reis
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