Bezirkssozialdienst

Der Bezirksozialdienst (BSD) des Jugendamtes

Der Bezirksozialdienst ist ein Teil des Jugendamtes und Ansprechpartner für Eltern, Kinder und Jugendliche in Erziehungs- und in Konfliktsituationen. Zum Beispiel bei:

  • Erziehungsfragen
  • Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Familienkrisen

Rechtsgrundlage bildet das Kinder- und Jugendrecht (SGB VIII) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Die MitarbeiterInnen des Bezirksozialdienstes sind ausgebildete SozialpädagogInnen und/oder SozialarbeiterInnen mit staatlicher Anerkennung. Sie unterstützen bei Problemen vor Ort und vermitteln Angebote.

Zu den Aufgaben des Bezirksozialdienstes gehören u. a.:

  • Beratung zu erzieherischen Themen und familiären Konfliktlagen
  • Vermittlung von Angeboten im Bezirk sowie Förderangebote der Erziehung in der Familie
  • Unterstützung durch das Erbringen von individuellen Erziehungshilfen (ambulant bis stationär)
  • Zusammenarbeit mit Diensten und Einrichtungen freier Träger im sozialräumlichen Umfeld
  • Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des Jugendamtes (Pflegekinderdienst, Schulsozialarbeiter, Psychologische Beratungsstelle etc.)
  • Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung – und Statistik

Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben des Bezirksozialdienstes gehört auch die Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel Umgangs- und Sorgerechtsverfahren.

Eine besondere Aufgabe des Bezirksozialdienst ist der Kindesschutzauftrag. Das heißt, im Falle einer akuten Gefahr für das Kindeswohl ist der Bezirksozialdienst verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu schützen und zur Not außerhalb der Familie unterzubringen (bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform). Ziel ist es, das Kind oder den Jugendlichen zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Bezirksozialdienstes ist die Jugendgerichtshilfe. Sie unterstützt und begleitet junge Menschen (14 bis 21 Jahre) im Verfahren vor Gericht. Rechtliche Grundlage bildet im Jugendstrafrecht das Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Des Weiteren können Junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren in Notsituationen die Beratung des Bezirksozialdienstes in Anspruch nehmen.

Die Beratungen des Bezirksozialdienstes können zuhause in der betroffenen Familie oder im Dienstgebäude des Jugendamtes stattfinden.

Es wird empfohlen einen Gesprächstermin telefonisch zu vereinbaren. Die Beratung durch den Bezirksozialdienst ist kostenlos und unterliegt dem Sozialdatenschutz.

Für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen ist im Vorfeld eine Antragsstellung beim zuständigen Bezirksozialdienst erforderlich.

Der Bezirksozialdienst des Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises ist gegliedert in drei Teambereiche:

  • Team Homburg / Bexbach
  • Team Südkreis
  • Team St. Ingbert

 Kontakt:

Kreisjugendamt Bezirksozialdienst, Fachbereich 41
Dienstgebäude: Talstraße 57 b, 66424 Homburg
Postanschrift: Am Forum 1, 66424 Homburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefonzentrale: 06 84 1 / 104 – 81 04
FAX: 06 84 1 / 104 – 71 05o


Talstraße 75b
66424 Homburg 

Bezirkssozialdienst für die Städte Homburg und Bexbach
Bereichsleiter Herr Weber
Telefon: 06841 - 104 8108 oder -8104
Telefax: 06841 104-7105
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bezirkssozialdienst für die Stadt St. Ingbert
Bereichsleiter Herr Müller
Telefon: 06894 - 9202 207 oder 06841 104 8104
Telefax: 06841 104-7105
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bezirkssozialdienst für die Stadt Blieskastel und die Gemeinden Kirkel, Mandelbachtal und Gersheim
Bereichsleiterin Frau Kroj
Telefon: 06841 - 104 8077 oder -8104
Telefax: 06841 104-7105
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 


Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-15.00 Uhr. Außerhalb der Servicezeiten steht für akute Kinderschutzfälle ein Rufbereitschaftsdienst über die örtliche Polizeidienststelle zur Verfügung.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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