Scheidungsverfahren (Mitwirkung des Jugendamtes beim Familiengericht)

Stellen Eltern im Rahmen eines Scheidungsverfahrens beim Familiengericht einen Antrag (zum Beispiel auf Übertragung der elterlichen Sorge oder bezüglich der Regelung des Umgangs) bittet das Familiengericht das Jugendamt um Unterstützung. Das Jugendamt unterrichtet über seine angebotenen und erbrachten Leistungen (zum Beispiel Gespräche mit den Eltern, den Minderjährigen, getroffene Vereinbarungen etc.). Hierbei werden erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung der Kinder eingebracht. Auf weitere Möglichkeiten der Hilfe wird hingewiesen.

Um diese Aufgabe zu erfüllen, bietet das Jugendamt den Eltern einen gemeinsamen Beratungstermin an. Hierbei wird versucht, gemeinsam eine Lösung zu entwickeln. Diese Gespräche unterliegen dem Datenschutz. Mit Zustimmung der Eltern kann das Gericht über die Inhalte der Gespräche informiert werden.

Unter Umständen können die Kinder je nach Entwicklungsstand an diesem Prozess beteiligt werden. Die Kinder dürfen jedoch nicht das Gefühl haben, für die Entscheidung der Eltern mitverantwortlich zu sein oder sie gar selbst zu treffen. Ihre Wünsche, Vorstellungen und Ängste sollen berücksichtigt werden.

Falls die Kinder einen Elternteil längere Zeit nicht gesehen haben, kann über das Jugendamt eine vorsichtige Anbahnung der Kontakte durchgeführt werden.


 
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