Unter sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt versteht man sexuelle Handlungen eines Erwachsenen oder eines Jugendlichen mit Kindern, die diese Handlungen nicht wollen und die nicht imstande sind, diese Übergriffe und die Situation zu kontrollieren.
Sexuelle Übergriffe können mit und ohne körperliche Berührungen stattfinden. Sexueller Missbrauch ist ein Übergriff gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Kindes oder Jugendlichen. So gehören neben körperlichen Berührungen und Manipulieren der Genitalien des Kindes auch das Präsentieren von pornographischen Zeitschriften, Videos und Internetpornographie zum Tatbestand eines Missbrauches.
Dabei nutzen die Täter oft ihre Autorität oder die Abhängigkeit von Kindern und Jugendlichen aus, um ihre sexuellen Interessen durchzusetzen. Damit werden die Kinder und Jugendliche isoliert und zu einer Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und vor allen Dingen Hilflosigkeit verdammt.
Sexueller Missbrauch ist ein Straftatbestand. Eine Anzeige kann für ein Kind oder einen Jugendlichen die Chance bedeuten, aus dem Opferstatus herauszutreten. Der Kinder- und Jugendschutz setzt nicht erst bei einem Gefährdungstatbestand an, sondern trägt durch Beratung und unterstützende Hilfeangebote dazu bei, dem Missbrauch vorzubeugen und entgegenzuwirken.
Das Kreisjugendamt des Saarpfalz-Kreises ist Anlaufstelle für Meldungen im Bereich des sexuellen Missbrauches und bietet fachliche Beratung und Hilfe - auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ( z.B.Beratungsstelle NELE und Kinderschutzzentrum ) -an.
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung