Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, kann das Jugendamt vom Familiengericht zum gesetzlichen Vertreter (Amtsvormund) bestimmt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes helfen den Kindern bzw. den alleinerziehenden Eltern bei
- strittigen Unterhaltsfragen
- der Feststellung der Vaterschaft.
Fachbereich Familien- und Jugendhilfe/Jugendamt
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung