Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises sind in den Bereichen Zulassungsstelle, Führerscheinwesen und im allgemeinen Verkehrsrecht tätig.
In der Zulassungsstelle werden ca. 105.000 im Saarpfalz-Kreis zugelassene Fahrzeuge und Anhänger verwaltet. Käufer und Verkäufer können hier Fahrzeuge neu zulassen, wiederzulassen, stilllegen, technische Eintragungen oder Sicherungsübereignungen vornehmen oder Rot-, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen beantragen. Um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten, strengen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde auch schon mal Verfahren wegen fehlendem Versicherungsschutz, fehlender Versteuerung, Fahrzeugmängeln oder nicht durchgeführter Adressenänderung an.
Für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis sind die Rathäuser zuständig. Alles, was danach kommt, wird von der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung bearbeitet - vom Führerschein-Entzug über Nachschulungen in der Probezeit bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder Maßnahmen gegen Mehrfachtäter. Die Mitarbeiter des Sachgebietes "Führerscheinrecht" nehmen außerdem die Aufsicht über die Fahrschulen und die Fahrlehrer wahr.
Im "Allgemeinen Verkehrsrecht" ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner in Sachen Verkehrsanordnungen für Baustellen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Veranstaltungen im Verkehrsraum. Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) können hier ebenso beantragt werden wie Krankentransportgenehmigungen nach dem Saarländischen Rettungsdienstgesetz. Weiter werden Parkausweise für Behinderte ausgestellt, Verfahren für die Auferlegung von Fahrtenbüchern durchgeführt und Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte erteilt.
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung