Der Kreisrechtsausschuss entscheidet im Wesentlichen über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Landkreises. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen muss, und zwei ehrenamtlichen Beisitzern, die vom Kreistag gewählt werden, zusammen.
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung