Schwertransporte

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder Transporte mit Abweichungen von den vorgeschriebenen Abmessungen und Gewichten.

In der Straßenverkehrszulassungsordnung -StVZO- ist festgelegt, welche Abmessungen und Gewichte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen haben dürfen. Fahrzeuge, die von diesen Vorgaben abweichen, haben eine andere Wirkung auf den restlichen Straßenverkehr. Durch die Erteilung von besonderen Auflagen bis hin zur Festlegung einer Fahrstrecke soll erreicht werden, dass der "normale“ Verkehrsfluss so wenig wie möglich behindert wird und gleichzeitig die sichere Fahrt auch größerer Tansporte gewährleistet ist.

Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen vorzulegen

• Antragsformular gemäß den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte RGST
• Wenn das Fahrzeug selbst von den Abmessungen und/oder Gewichten von den Vorschriften der StVZO abweicht, ist darüber hinaus eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO vorzulegen.

Anträge können Firmen stellen, die im Saarpfalz-Kreis ansässig sind oder deren Transport im Saarpfalz-Kreis beginnt oder endet.

Fachbereich Verkehrswesen


Herr Guth, Herr Steigner
 
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