Dazu gehören:
• Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung -StVO- (von der Gurtanschnallpflicht, für Rückhaltesysteme in Fahrzeugen, zum Parken – zum Beispiel Handwerkerparken -, zum Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum, vom Sonntagsfahrverbot)
• Ausnahmegenehmigungen für das Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen
• zum Betreiben von Lautsprecheranlagen im öffentlichen Verkehrsraum
Dienstzeiten: Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00, 13.30 - 15.00 Uhr