Ausnahmeregelungen

Dazu gehören:

• Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung -StVO- (von der Gurtanschnallpflicht, für Rückhaltesysteme in Fahrzeugen, zum Parken – zum Beispiel Handwerkerparken -, zum Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum, vom Sonntagsfahrverbot)
• Ausnahmegenehmigungen für das Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen
• zum Betreiben von Lautsprecheranlagen im öffentlichen Verkehrsraum

Fachbereich Verkehrswesen


Herr Guth, Herr Steigner
 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: (0 68 41) 1 04 - 71 63
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstzeiten: Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00, 13.30 - 15.00 Uhr

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis