• die Erteilung und Versagung, die Rücknahme und den Widerruf von Fahrschul- und Fahrschulzweigstellenerlaubnissen,
• die Erweiterung von Fahrschulerlaubnissen bzw. Zweigstellenerlaubnissen,
• die Überwachung der Fahrschulen auf Einhaltung der fahrlehrerrechtlichen Bestimmungen.
Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag: 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag: 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
wichtig: persönliche Vorsprachen sind trotz Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.