Dazu gehören:
• die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen,
• Geschwindigkeitsmessungen,
• Haltverbote (eingeschränktes Haltverbot, absolutes Haltverbot),
• Verbote für Fahrzeuge zum Befahren bestimmter Straßen,
• Fahrwegbestimmungen nach der Gefahrgutverordnung und
• die Anordnung von Sperrungen und Umleitungen bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.
Dienstzeiten: Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00, 13.30 - 15.00 Uhr