• die Erteilung, Versagung, Rücknahme und Widerruf von Fahrlehrererlaubnissen
• die Erteilung von Seminarerlaubnissen,
• die Erweiterung von Fahrlehrererlaubnissen,
• das Ein- bzw. Austragen von Beschäftigungsverhältnissen, Fahrschulerlaubnissen, Zweigstellenerlaubnissen und Seminarerlaubnissen in den Fahrlehrerschein,
• die Überwachung der Fahrlehrer und die Einhaltung der vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen,
• die Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen in eine zivile Fahrerlaubnis,
• Ermahnungen von Fahrlehrern bei Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen.
Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag: 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag: 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
wichtig: persönliche Vorsprachen sind trotz Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.