Jede Inbetriebnahme von "Fliegenden Bauten“ (Zelte, Fahrgeschäfte und ähnliches) ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) unter Vorlage des gültigen Prüfbuches anzuzeigen. Die UBA überprüft, genehmigt und überwacht die Anlagen. Dazu gehören unter anderem:
• die Ausstellung der Prüfbücher
• die Verlängerung der Prüfbücher
• die Umschreibung der Prüfbücher
• Sofortabnahme der fliegenden Bauten
Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung
Telefon: 06841 104-8682
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Telefon: 06841 104-8324
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.