Jede Inbetriebnahme von "Fliegenden Bauten“ (Zelte, Fahrgeschäfte und ähnliches) ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) unter Vorlage des gültigen Prüfbuches anzuzeigen. Die UBA überprüft, genehmigt und überwacht die Anlagen. Dazu gehören unter anderem:
• die Ausstellung der Prüfbücher
• die Verlängerung der Prüfbücher
• die Umschreibung der Prüfbücher
• Sofortabnahme der fliegenden Bauten
Fachbereich Kreispolizeibehörde, Untere Bauaufsicht
Dienstzeiten: Montag und Dienstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr