Fliegende Bauten

Jede Inbetriebnahme von "Fliegenden Bauten“ (Zelte, Fahrgeschäfte und ähnliches) ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) unter Vorlage des gültigen Prüfbuches anzuzeigen. Die UBA überprüft, genehmigt und überwacht die Anlagen. Dazu gehören unter anderem:

• die Ausstellung der Prüfbücher
• die Verlängerung der Prüfbücher
• die Umschreibung der Prüfbücher
• Sofortabnahme der fliegenden Bauten

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7153
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Ansprechpartner
 
Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Herr Ziegler
Telefon: 06841 104-8324
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis