Baulast

Die Baulastenauskunft

Die Belastung eines Grundstückes kann beim Kauf oder Verkauf eines Grundstückes sowie bei der Bauantragsstellung eine wichtige Rolle spielen.

Auf Antrag kann dem Berechtigten eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gewährt werden.

Für eine schriftliche Baulastenauskunft stellen Sie hierzu bitte einen formlosen Antrag (z.B. per E-Mail) auf Erteilung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis.

Hierzu muss zwingend die genaue Adresse unter Angabe von:

- Straße,
- Hausnummer,
- Postleitzahl,
- Ort,
- Gemarkung,
- Flurnummer sowie
- Flurstücksnummer

genannt werden.

Darüber hinaus ist das berechtigte Interesse des Antragsstellers nachzuweisen (z.B. Eigentümer des Grundstückes (Grundbuchauszug), Käufer (Notarvertrag oder Vollmacht des Eigentümers), Erbe (Erbschein), Makler (Vollmacht) etc.).

Eine schriftliche Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig.


Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auf Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises ist zuständig für die Eintragung von Baulasten für Grundstücke im Saarpfalz-Kreis, mit Ausnahme der Städte Homburg und St. Ingbert (einschließlich aller Stadtteile), da deren Bauaufsichtsbehörden das Baulastenverzeichnis für ihren Zuständigkeitsbereich selbst führen.

Teilweise ist die Eintragung einer Baulast zwingende Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung.

Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

Für den Bereich Mandelbachtal und der Stadt Blieskastel
Frau Jung
Telefon: 06841 104-8399
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Für den Bereich der Stadt Bexbach und der Gemeinden Kirkel und Gersheim
Frau Egger
Telefon: 06841 104-8534
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Am Forum 1
66424 Homburg

Telefax: 06841 104-7153
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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