Baulast

Die Baulasterklärung

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die Baulast geht nur durch schriftlichen, im Baulastenverzeichnis zu vermerkenden Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter.

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auf Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises ist zuständig für die Eintragung von Baulasten für Grundstücke im Saarpfalz-Kreis mit Ausnahme der Städte Homburg und St. Ingbert (einschließlich aller Stadtteile), da deren Bauaufsichtsbehörden das Baulastenverzeichnis für ihrem Zuständigkeitsbereich selbst führen.

Beispiel

Die Verlagerung von Abständen und Abstandsflächen ganz oder teilweise auf Nachbargrundstücke ist durch die Übernahme einer Baulast möglich. Eine zivilrechtliche Sicherung, etwa durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu Lasten des Nachbargrundstückes und zugunsten des Baugrundstücks im Grundbuch reicht nicht aus, da derartige Grundbucheintragungen jederzeit im Einvernehmen der Beteiligten gelöscht werden können.

Weitere Anwendungsfälle sind zum Beispiel:

- Vereinigungsbaulast
- Zuwegungsbaulast
- Stellplatzbaulast 

Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen vorzulegen

Amtlicher Lageplan
Damit der Bauherr, die jeweilige Stadt und gegebenenfalls der Grundstückseigentümer eine Ausfertigung erhalten, wird die Vorlage von 4 bzw. 5 Ausfertigungen des Lageplanes dringend empfohlen. 
Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder von einem/r öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieur/in hergestellt werden.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

Für den Bereich Mandelbachtal und der Stadt Blieskastel
Frau Jung
Telefon: 06841 104-8399
 
Für den Bereich der Stadt Bexbach und der Gemeinden Kirkel und Gersheim
Frau Egger
Telefon: 06841 104-8534
 
Am Forum 1
66424 Homburg

Telefax: 06841 104-7153
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis