Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, der Änderung, der Nutzungsänderung, der Beseitigung sowie der Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
Die Baukontrolle betrifft u.a.
- die Feststellung illegaler Bautätigkeit,
- die Durchführung von Bauzustandsbesichtigung,
- die Abnahme Fliegender Bauten,
- die Erstellung baulicher Gutachten bei Betrieben die der Gaststättenbauverordnung unterliegen.
Hinsichtlich der Feststellung illegaler Bautätigkeit teilen Sie bitte die konkrete Adresse des Bauvorhabens mit. Sollte es Ihnen möglich sein, lassen Sie uns bitte vorab gefertigtes Bildmaterial, gerne per E-Mail, zukommen.
Wir werden daraufhin eine Ortseinsicht durchführen und die Zulässigkeit des Bauvorhabens überprüfen.
Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung
Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.