Nach Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des berechtigten Interesses z.B. als Eigentümer, Käufer, Immobilienmakler, Gutachter, usw. kann Akteneinsicht für die in unserem Archiv befindlichen Bauakten gewährt werden.
Die Aktensicht ist gebührenpflichtig.
Es wird empfohlen, einen formlosen Antrag auf Aktensicht, unter Benennung der konkreten Anschrift des Objektes, per E-Mail zu stellen.Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung
Herr Ziegler
Telefon: 06841 104-8324
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Herr Schmidt
Telefon: 06841 104-8320
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.