Gemäß § 60 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) bedarf die Errichtung, die Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nicht anderes bestimmt ist.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises ist in den Städten Bexbach und Blieskastel und in den Gemeinden Kirkel, Gersheim und Mandelbachtal für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständig.
Bauwillige finden hier außerdem kompetente Ansprechpartner und Beratung unter Beachtung der Vorschriften des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung und den dazu ergangenen Verordnungen und Erlassen.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegt, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Bezirkssachbearbeiter/in (s. Kontakt).
Erforderliche Unterlagen für die Einreichung eines Bauantrages:
Formulare:
- Antrag auf Baugenehmigung
- Beschreibung des Baugrundstückes
- Erhebungsbogen / Zählkarte für Statistisches Amt
Abrufbar unter:
https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
Weitere Unterlagen:
- Vervielfältigung der Flurkarte M 1:1.000 (erhältlich unter https://www.shop.lvgl.saarland.de/)
- Lageplan M 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) M 1:100
- Berechnung und zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen
- Berechnung der Flächen- und Rauminhalte
- Bautechnische Nachweise
Bitte reichen Sie alle Unterlagen in 4-facher Ausfertigung ein, die bautechnischen Nachweise genügen in 1-facher Ausfertigung.
Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung
Zuständigkeit Stadt Blieskastel
Frau M.Sc. Sedita
Telefon: 06841 104-8560
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Zuständigkeit Gemeinde Kirkel
Frau Dipl.-Ing. (FH) Faber
Telefon: 06841 104-8297
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Zuständigkeit Stadt Bexbach
Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
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Zuständigkeit Gemeinde Mandelbachtal
Frau Dipl.-Ing. (FH) Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
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Zuständigkeit Gemeinde Gersheim
Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Zuständigkeit Kohlekraftwerk
Herr Dipl.-Ing. (FH) GesangTelefon: 06841 104-8398
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Zuständigkeit Brandschutz
Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Dipl.-Ing. (FH) Nicole Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
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Zuständigkeit Barrierefreiheit
Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.
Bereitstellung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
Betriebsbeschreibung Landwirtschaft
Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde
Formulare zum Bauen finden Sie unter: Vordrucke Saarland - Bauen und Wohnen
Bereitstellung durch das Statistische Landesamt
Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen: Bautätigkeitsstatistik Online.
Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.