Baugenehmigung

Gemäß § 60 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) bedarf die Errichtung, die Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nicht anderes bestimmt ist.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises ist in den Städten Bexbach und Blieskastel und in den Gemeinden Kirkel, Gersheim und Mandelbachtal für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständig.
Bauwillige finden hier außerdem kompetente Ansprechpartner und Beratung unter Beachtung der Vorschriften des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung und den dazu ergangenen Verordnungen und Erlassen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegt, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Bezirkssachbearbeiter/in (s. Kontakt).

Erforderliche Unterlagen für die Einreichung eines Bauantrages:

Formulare:

- Antrag auf Baugenehmigung
- Beschreibung des Baugrundstückes
- Erhebungsbogen / Zählkarte für Statistisches Amt

Abrufbar unter:

https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/informationen/bauaufsicht-technik/baurecht/baurecht.html

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

 Weitere Unterlagen:

- Vervielfältigung der Flurkarte M 1:1.000 (erhältlich unter  https://www.shop.lvgl.saarland.de/)
- Lageplan M 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) M 1:100
- Berechnung und zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen
- Berechnung der Flächen- und Rauminhalte
- Bautechnische Nachweise

Bitte reichen Sie alle Unterlagen in 4-facher Ausfertigung ein, die bautechnischen Nachweise genügen in 1-facher Ausfertigung.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7153
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Zuständigkeit Stadt Blieskastel

Frau M.Sc. Sedita
Telefon: 06841 104-8560
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Zuständigkeit Gemeinde Kirkel 

Frau Dipl.-Ing. (FH) Faber
Telefon: 06841 104-8297
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Zuständigkeit Stadt Bexbach

Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
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Zuständigkeit Gemeinde Mandelbachtal

Frau Dipl.-Ing. (FH) Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
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Zuständigkeit Gemeinde Gersheim

Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Zuständigkeit Kohlekraftwerk

Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Zuständigkeit Brandschutz

Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
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Frau Dipl.-Ing. (FH) Nicole Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
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Zuständigkeit Barrierefreiheit

Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Bereitstellung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde


  Betriebsbeschreibung Landwirtschaft

 

Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde


Formulare zum Bauen finden Sie unter:  Vordrucke Saarland - Bauen und Wohnen

 

Bereitstellung durch das Statistische Landesamt


Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen:  Bautätigkeitsstatistik Online.
Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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