Nach § 61 Abs. 4 S. 1 Landesbauordnung (LBO) ist die Beseitigung von
- verfahrensfreien Gebäuden im Sinne des § 61 Abs. 1 LBO,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3, und
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
verfahrensfrei. Bestimmungen zur Einteilung in verschiedene Gebäudeklassen enthält § 1 Abs. 3 LBO.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen gemäß § 61 Abs. 4 S. 2 LBO mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Der Abbruchanzeige sind die sich aus § 12 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ergebenden Unterlagen beizufügen. Im Zusammenhang mit der Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden dürfen, sondern die Beauftragung von Unternehmen erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen für die Anzeige eines Abbruchs:
- Formular Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen
- Abgangsbogen / Zählkarte für Statistisches Amt
Abrufbar unter:
https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
Weitere Unterlagen:
- Zeichnungen/Fotos
- Ermittlung des umbauten Raums.
Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung
Weitere AnsprechpartnerInnen:
Zuständigkeit Stadt Blieskastel
Frau M.Sc. Sedita
Telefon: 06841 104-8560
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Frau M.A. Ehrmantraut (Vertretung)
Telefon: 06841 104-8319
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Zuständigkeit Gemeinde Kirkel
Herr Dipl. Ing. Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Zuständigkeit Stadt Bexbach
Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
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Zuständigkeit Gemeinden Mandelbachtal und Gersheim
Frau Dipl.- Ing. (FH) Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
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Zuständigkeit Gemeinde Gersheim
Frau M.A. Ehrmantraut
Telefon: 06841 104-8319
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.
Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde
Formulare zum Bauen finden Sie unter: Vordrucke Saarland - Bauen und Wohnen
Bereitstellung durch das Statistische Landesamt
Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen: Bautätigkeitsstatistik Online.
Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.