Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in den häufigsten Fällen benötigt, um ein Grundstück und Wohneigentum aufteilen zu können oder für den Verkauf einzelner Wohnungen eines Mehrparteienhauses.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Formloser Antrag auf Erteilung einer Wohnungseigentumsbescheinigung unter Angabe von:

- Antragssteller (inklusive Anschrift und ggf. weitere Kontaktdaten)
- Anschrift des Gebäudes und Bennenung von Flur und Flurstücksnummer(n) für welches die Wohnungseigentumsbescheinigung erteilt werden soll
- Angabe, ob das Gebäude bereits besteht oder noch errichtet wird
- Benennung der Aufteilung gemäß Eintragungen in den Grundrisszeichnungen:

- jeder Raum, Nebenraum und Flur muss entsprechend der Zugehörigkeit zu einer Wohnung gekennzeichnet sein (z.B. Nr. 1, 2, 3, 4, G, usw.)
- im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Räume (z.B. Heizraum) sollen durch den Buchstaben „G“ markiert werden
- z.B. Nr. 1 bis Nr. 4 Wohnungen
- z.B. Nr. 1 bis Nr. 4 nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (z.B. Keller, Gewerbe)
- z.B. Nr. 1 bis Nr. 2 Garagen/Carport

- Grundrisszeichnungen aller Geschosse

- Vier Ansichtszeichnungen

- Schnittzeichnungen

- Lageplan mit allen vorhanden Gebäuden (auch Nebengebäude, z.B. Garagen, Gartenhäuser):

- die vermaßten Stellplätze, Garagen, Balkone, Terrassen und Sondernutzungsflächen sind entsprechend der Zugehörigkeit zur jeweiligen Wohnung mit der dazugehörigen Ziffer zu kennzeichnen

- Amtlicher Lageplan des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation der betroffenen Flurstücke (nicht älter als drei Monate)

- Grundbuchauszug

Bitte reichen Sie alle Unterlagen mindestens dreifach ein. Sollten Sie sich bei den von Ihnen gemachten Eintragungen unsicher sein, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen vorerst nur einmal ein. Nach erfolgter Vorprüfung werden Ihnen die erforderlichen Änderungen mitgeteilt.

Gerne können Sie auch vorab einen Beratungstermin vereinbaren, wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

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