Die Schulsozialarbeiter des Saarpfalz-Kreises sind ein multiprofessionelles Team aus Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Erziehungswissenschaftlern, Pädagogen und Psychologen. Sie sind beratend an Grundschulen, Gymnasien und Förderschulen tätig. Schulsozialarbeiter sind nicht nur neutrale Ansprechpartner, sondern auch das Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule. Sie haben regelmäßige Präsenzzeiten in den Schulen und unterliegen in der Beratung der Schweigepflicht.
Schulsozialarbeiter sind Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer und bieten u.a. an:
- Beratung und Unterstützung bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen
- Beratung, Vermittlung und Begleitung bzgl. geeigneter Hilfeinstitutionen
- Beratung in Krisensituationen
- Vernetzung mit Kooperationspartnern: Schulpsychologischer Dienst, Psychologische Beratungsstelle, Familienhilfezentrum u.v.m.
- Planung von und Mitwirkung bei Präventionsprojekten
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule wurde 2003 von der Landesregierung in Kooperation mit den Landkreisen das Projekt Schoolworker initiiert. Zum Schuljahr 2020/2021 wurde das Schoolworkerprogramm in das Landesprogramm „Schulsozialarbeit in allgemeinbildenden Schulen im Saarland“ überführt und wird gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kultur finanziert.
Ziel ist es, eine engere Verzahnung der beiden Systeme zu erreichen und somit Familien, Kindern und Jugendlichen frühzeitig geeignete, professionelle Hilfen anbieten zu können.
Schulsozialarbeiter sind Fachkräfte der Jugendhilfe. Sie bieten Schülern, Eltern und Lehrern Beratung und Unterstützung an und vermitteln im Bedarfsfall an weitere Fachstellen.
Im Bereich der Prävention bieten Schulsozialarbeiter Unterstützung bei der Initiierung und Durchführung von Projekten an.
Weiterhin ist es Aufgabe der Schulsozialarbeiter, Schulentwicklung aus dem Blickwinkel der pädagogischen Methoden und Ansätze zu begleiten. Sie sind an den Schulen vor Ort wöchentlich zu fest vereinbarten Sprechstunden ansprechbar. Das Beratungsangebot der Schulsozialarbeiter richtet sich gleichermaßen an Schüler, Eltern und Lehrer.
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
In den Schulferien nur nach vorheriger Terminvereinbarung
§ 11 SGB VIII – Jugendarbeit
(1) 1Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. 2Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) 1Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. 2Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit