Aufgabengebiete und Arbeitsfelder
Der Schulpsychologische Dienst unterstützt die pädagogische Arbeit an den Schulen durch Diagnostik und auf die Schule bezogene Beratung und trägt dadurch zur Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages bei (vgl. „Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst“ vom 7. August 2008).
Konkrete Aufgabengebiete sind dabei u.a.:
1. Diagnostik, Beratung und Förderung bei
• Funktionsstörungen im Lern- und Leistungsbereich
• Verhaltensauffälligkeiten
• Problemen im Sozial- und Erziehungsbereich
• Persönlichkeits- und Entwicklungsstörungen
2. Beratung und Mithilfe bei psychosozialen Konflikten in der Schule
3. Schullaufbahnberatung (und Hilfe bei Berufswahl)
4. Anfertigung fachpsychologischer Gutachten
5. Vorbereitung schulaufsichtlicher Entscheidungen
6. Fortbildungen für Lehrkräfte
7. Mitwirkung bei der Klärung von Sachverhalten in Zusammenhang mit Gefährdungen des Kindeswohls (§ 1 Abs. 2b SchoG)
Zielgruppen des Beratungsangebotes
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte sowie an Lehrpersonen an allen öffentlichen Schulen im Saarpfalz-Kreis. Die Beratung erfolgt freiwillig, neutral, steht unter psychologischer Schweigepflicht und ist für die Ratsuchenden kostenfrei.
Zugangswege
Die Anmeldung zur Beratung erfolgt direkt über das Sekretariat des Schulpsychologischen Dienstes: Eltern/Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen können sich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst wenden.
Für die Zuständigkeit ist der Ort der Schule entscheidend, die durch die zu beratende Person besucht wird.
Fachbereich Familien- und Jugendhilfe / Jugendamt
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung