Schülerbeförderung

Die Organisation der Beförderung von Schülern zu Förderschulen sowie von Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Regelschulen obliegt dem Fachbereich Schulverwaltung.

Die Entscheidung, ob und in welcher Form die Beförderung eines Schülers mit besonderem Förderbedarf, der eine Regelschule besucht, infolge der Beeinträchtigung notwendig ist, trifft die Schulaufsichtsbehörde (Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Einzelbeförderung, Beförderung in Spezialfahrzeugen). Dabei werden grundsätzlich nur die Kosten zum Besuch der Schule des vom Schüler gewählten Schultyps bzw. der Schulform übernommen, die dem Wohnort des Schülers am nächsten liegt.

Die Beförderung von Schülern der Förderschulen wird automatisch organisiert. Die Beantragung der Schülerbeförderung eines Schülers mit besonderem Förderbedarf, der eine Regelschule besucht, bedarf eines formlosen, schriftlichen Antrages der Eltern an die Schulverwaltung.

Der Fachbereich Schulverwaltung führt die Ausschreibungen und Vergaben der Beförderungen durch, schließt Verträge ab, richtet Beförderungslinien ein und passt diese den ständig wechselnden Anforderungen an.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann auch für Schüler einer Regelschule ein Antrag auf Fahrtkostenzuschuss nach dem saarländischen Schülerförderungsgesetz (SchüFöG) gestellt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier oder unter Bildungs- und Teilhabepaket.

Fachbereich Schulverwaltung


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