Schulentwicklungsplanung

Durch die Schulentwicklungsplanung im Sinne des § 37 Schulordnungsgesetz in Verbindung mit der Schulentwicklungsplanungsverordnung wird die planerische Grundlage für die Entwicklung eines regional ausgewogenen, differenzierten und inklusiven Bildungsangebotes bereitgestellt.

Darzulegende Grundlagen der Schulentwicklungsplanung sind:

• das gegenwärtige Schulangebot der jeweiligen Kommune nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten
• die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, einschließlich des ermittelten und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens
• die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes
• die verschiedenen vorhandenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote.

Jeder Gemeindeverband stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit als Schulträger für sein Gebiet einen Schulentwicklungsplan auf. Dieser ist jährlich fort zu schreiben und der Schulaufsichtsbehörde vor zu legen, wobei ein Planungszeitraum von fünf Jahren abzudecken ist.

Der Schulentwicklungsplan des Saarpfalz-Kreises wurde letztmalig zum 31. Mai 2017 der Schulaufsichtsbehörde vorgelegt und von dieser genehmigt.

Leitstelle "Lebenslanges Lernen"


Herr Herzog
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7131

Dienstzeiten: Mo-Fr 8.00-13.00 Uhr

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis