Bürgergeld beantragen

Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Damit wir Ihren Anspruch schnellstmöglich prüfen können, halten Sie bitte die folgenden Unterlagen bereit:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Pass, sowie aufenthaltsrechtlicher Status
  • Lebenslauf
  • Einkommensnachweise zum Beispiel: Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, Arbeitsvertrag, Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen z.B. Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld. Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Alle Einkommenszuflüsse sind mit Nachweisen zu belegen (z.B. in Form von Kontoauszügen).
  • aktuelle Nachweise über die Kosten der Unterkunft (z.B. Mietvertrag, Abschlagsplan Heizkosten)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft

Bürgergeld können Sie beim Jobcenter Saarpfalz-Kreis auf folgenden Wegen beantragen:

  • Bürgergeld online beantragen – Rufen Sie den Online-Antrag auf Bürgergeld einfach und bequem auf:

Antrag auf Bürgergeld

Antrag auf Weiterbewilligung oder Änderung

Folgen Sie den Anweisungen und Ausfüllhinweisen und füllen Sie den Antrag online aus. Falls Sie schon Nachweise zu Ihrem Antrag haben, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch. Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später nachholen oder wenn Ihr Jobcenter Sie dazu auffordert.

  • Bürgergeld schriftlich beantragen – die Papierform:

Die Antragsvordrucke finden Sie unter dem Button Downlaods.

  • Im Falle der persönlichen, telefonischen oder Antragstellung per Email werden Ihnen die Antragsvordrucke nebst einer Checkliste, in welcher die zur Bearbeitung des Antrages benötigten Unterlagen aufgeführt sind, übersandt.

Fachbereich Jobcenter


Dienstzeiten: Montags - Freitags 8.00-12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

 

Geschäftstelle Homburg
Postfach 10 55 
Talstraße 57
66424 Homburg

Bereichsleitung
Frau Neumüller
Telefonzentrale: 06841 9223-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Geschäftsstelle St. Ingbert
Rickertstr. 23
66386 St. Ingbert

Bereichsleitung
Frau Oster
Telefonzentrale: 06894 92968-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Geschäftsstelle Blieskastel
Florianstr. 5
66440 Blieskastel

Bereichsleitung
Frau Oster
Telefonzentrale: 06894 92968-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das Jobcenter Saarpfalz-Kreis nimmt die von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Vordrucke an:

  Antragsformulare ALG II
  Auszahlungstermine 2023
  Informationen Kosten der Unterkunft
  Mietbescheinigung

Notwendige Anträge können auch in unserem Servicebereich während der üblichen Öffnungszeiten erhalten werden.

Arbeit / Jobcenter

Der Saarpfalz-Kreis ist seit dem 1. Januar 2012 als eine von 110 Optionskommunen in Deutschland für die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Beziehern und ihren Familien verantwortlich.

Wir übernehmen deshalb nicht nur die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch die Zahlung von Arbeitslosengeld II ("Bürgergeld"), sondern sehen unsere Kernaufgabe darin, die Menschen bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Beschäftigung wirksam zu unterstützen.

Das Ziel aller unserer Aktivitäten ist eine nachhaltige Eingliederung in das Arbeitsleben. Sofern erforderlich werden dabei auch berufliche Kompetenzen mittels Qualifizierung verbessert oder ergänzende soziale Hilfen vermittelt. Dabei können wir auf eine breite Angebotspalette unserer Kooperationspartner zurückgreifen.


Herr Schönberger
Fachbereichsleiter
Talstraße 57
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 9223-250
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstzeiten: Montags – Freitags: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr

Geschäftstelle Homburg 
Postfach 10 55 
Talstraße 57
66424 Homburg
Telefon: 06841 9223-0 und 06841 9223-100 und 06841 9223-101
Telefax: 06841 9223-250
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftsstelle St. Ingbert
Rickertstr. 23
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894 92968-0
Telefax: 06894 92968-500
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftsstelle Blieskastel
Florianstr. 5
66440 Blieskastel
Telefon: 06842 96129-0
Telefax: 06842 96129-51
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Leistungsgewährung Bürgergeld - Sozialgeld

Für hilfebedürftige Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind, die gesetzliche Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren noch nicht vollendet haben und keine Altersrente beziehen, werden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuches II (SGB II) erbracht. Nicht erwerbsfähige Angehörige und Kinder unter 15 Jahren können Sozialgeld beziehen. Es gilt das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft, das heißt u.a. nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten und die Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft bilden mit ihrem Einkommen und Vermögen eine gemeinsam zu betrachtende Einheit.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen. Das bedeutet, dass Sie Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I, Kindergeld und Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Renten zuerst beantragen müssen. Erst wenn unter Berücksichtigung dieser Leistungen weiterhin eine Hilfebedürftigkeit besteht, kann Arbeitslosengeld II gezahlt werden.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als auch zur Eingliederung in die Arbeit.

Dabei umfasst die Sicherung des Lebensunterhalts mehrere Leistungsarten:

- Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
- Mehrbedarfe (z.B. bei Schwangerschaft und Alleinerziehung) 
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung 
- Einmalige Bedarfe in besonderen Lebensleben (z.B. bei Geburt eines Kindes) 
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern

Sollten Sie die für Sie geltende gesetzliche Altersgrenze für den Renteneintritt (65 bis 67 Jahre je nach Geburtsjahrgang) überschritten haben oder nicht erwerbsfähig sein, wenden Sie sich bitte an das Amt für soziale Sicherung, um Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen.

Jugendliche unter 25 Jahren gehören grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein eigener Leistungsanspruch und die Zahlung von Leistungen für eine eigene Wohnung gegeben sein, z.B. bei einer Arbeitsaufnahme an einem weiter entfernten Ort.

Aktuelle Richtwerte für die Angemessenheit der Bruttokaltmieten im Saarpfalz-Kreis:


 

 

Fachbereich Jobcenter


Dienstzeiten: Montags - Freitags 8.00-12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

 

Geschäftstelle Homburg
Postfach 10 55 
Talstraße 57
66424 Homburg

Bereichsleitung
Frau Neumüller
Telefonzentrale: 06841 9223-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Geschäftsstelle St. Ingbert
Rickertstr. 23
66386 St. Ingbert

Bereichsleitung
Frau Oster
Telefonzentrale: 06894 92968-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Geschäftsstelle Blieskastel
Florianstr. 5
66440 Blieskastel

Bereichsleitung
Frau Oster
Telefonzentrale: 06894 92968-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das Jobcenter Saarpfalz-Kreis nimmt die von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Vordrucke an:

  Antragsformulare ALG II
  Auszahlungstermine 2024
  Informationen Kosten der Unterkunft
  Mietbescheinigung

Notwendige Anträge können auch in unserem Servicebereich während der üblichen Öffnungszeiten erhalten werden.

Informationen für Arbeitgeber

Die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung ist eine der zentralen Aufgaben des Jobcenters. Unsere Kunden über viele Talente und Fähigkeiten, die auch für Ihr Unternehmen interessant sein können. Spezielle Arbeitsvermittler sind Ihnen gerne bei der Suche nach dem/r passenden Mitarbeiter/in behilflich.

Wir organisieren nach Ihren Wünschen den Einstellungsprozess. Zusätzlich stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an…
und teilen Sie uns mit, welchen Arbeitsplatz Sie gerne besetzen möchten. Unser Vermittlungsservice steht Ihnen für eine ausführliche und individuelle Beratung zur Verfügung.

Um Sie als Unternehmen in allen Fragen zu Beschäftigungen optimal unterstützen zu können, helfen wir Ihnen bei der Personalauswahl und beraten Sie in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung und Ausbildung.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis