Mit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) hat der Gesetzgeber im Jahr 1960 die Institution der Gutachterausschüsse eingerichtet. Ziel war es, den Grundstücksmarkt transparenter zu machen. Heute bilden die §§ 192 bis 199 des Baugesetzbuches (BauGB) aktuellste Fassung, die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Gutachterausschüsse.
In dem Grundstücksmarktbericht für den Saarpfalz-Kreis werden die Marktdaten und Entwicklungen des regionalen Grundstücksmarktes zusammenfassend dargestellt. Mit dieser Veröffentlichung wird der Gutachterausschuss den erhöhten Anforderungen an die Markttransparenz gerecht.
Der Inhalt des Berichts dient Bürgerinnen und Bürgern, die Grundeigentum erwerben, veräußern oder beleihen wollen als Informationsgrundlage. Darüber hinaus wendet er sich an den Personenkreis, der in der Immobilienwirtschaft tätig ist sowie an die Vertreter der Politik, der Kommunen und der öffentlichen Verwaltung. Die nachfolgend ausgewerteten Daten sollen als Entscheidungshilfe und Arbeitsgrundlage dienen.
Die vom Gutachterausschuss zusammengestellten Informationen zum Geschehen auf dem Immobilienmarkt basieren auf den Käufen und Verkäufen, die im Landkreis getätigt wurden. Die Zahlen sind i.d.R. unter Zuhilfenahme statistischer Methoden ausgewertet worden. Daher liefern die Daten im Grundstücksmarktbericht einen generalisierten, charakteristischen Eindruck über die allgemeinen Verhältnisse.
Bei Verwendung der Angaben dieses Berichts ist zu beachten, dass die Werte (z.B. Vergleichskaufpreise) nur dann auf ein anderes Grundstück/Objekt übertragen werden können, wenn dieses in seinen wertrelevanten Eigenschaften mit den Grundstücken/ Objekten, für welche die Durchschnittswerte angegeben sind, übereinstimmt.
Bei Abweichungen (z.B. in der Lagequalität, der baulichen Ausnutzbarkeit etc.) bedarf es vor Verwendung der Daten einer Anpassung.
Für die genaue Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist der Bericht alleine i.d.R. nicht ausreichend. In diesem Fall sollte ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben werden.
Angesichts der Vielfältigkeit des Immobilienmarktes können jedoch nicht alle Teilmärkte angesprochen werden.
Hinweis:
Der Grundstücksmarktbericht 2022 wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 veröffentlicht.
Gebühren:
Gebundene Exemplare des Marktberichtes können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für 25 €/Exemplar bestellt werden.
AKA OGA: http://www.immobilienmarktbericht-deutschland.info/startseite/
Zur Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse (ZGGA) des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Dienstzeiten: MO-DO 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr, FR 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung