Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes verpflichtet die Kreise zur Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes. Rechtstellung und Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind ebenfalls hier festgeschrieben.
Das Rechnungsprüfungsamt ist somit eine Pflichteinrichtung, zuständig für die Kontrolle der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Kreisverwaltung. Es hat innerhalb der Verwaltung eine besondere Position. Bei der Durchführung von Prüfaufgaben ist es unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. In allen übrigen Angelegenheiten ist es unmittelbar dem Landrat unterstellt.
Pflichtaufgaben sind die Prüfung des Jahresabschlusses, die laufende Prüfung der Finanzbuchhaltung, die Überwachung der Zahlungsabwicklung, die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft nach den geltenden Vorschriften geführt wurde, die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung des Kreises einschließlich der Vornahme von Kassenprüfungen sowie die Prüfung von öffentlichen Auftragsvergaben. Außerdem wacht das Rechnungsprüfungsamt darüber, dass Programme zur Durchführung der Finanzbuchhaltung vor ihrer Anwendung einer Prüfung unterzogen wurden. Darüber hinaus kann der Landrat dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.
Das RPA des Saarpfalz-Kreises prüft und berät mit dem Ziel, den rechtmäßigen, wirtschaftlichen und zielgerichteten Einsatz von öffentlichen Mitteln durch die Veraltung zu gewährleisten. Es fungiert als kompetenter Partner und sachverständiger Gutachter für die Verwaltung, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Kreistag und versteht sich nicht nur als nachrangige Prüfinstanz.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die in Zeiten wachsender Verschuldung der öffentlichen Haushalte immer wichtiger wird, hat der Saarpfalz-Kreis mit mehreren kreisangehörigen Kommunen öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen, die die Übernahme von Prüfaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreis für diese Gemeinden regeln.
Als unabhängige, im Kommunalrecht fest verankerte Instanz hilft das Rechnungsprüfungsamt mit, das Vertrauen in das rechtmäßige Handeln der Verwaltung zu wahren. Seine Arbeit ist sowohl intern als auch als kompetenter Helfer für die politischen Entscheidungsorgane und insbesondere auch für die Bürger, die durch Ihre Abgaben die Kreisverwaltung finanzieren, unverzichtbar.
Leiterin Revision/ Rechnungsprüfungsamt
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung