Der nach §115 KSVG jährlich zu erstellende Beteiligungsbericht liefert einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Betätigung aller Unternehmen in Privatrechtsform, an denen der Saarpfalz-Kreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Nach § 115 Abs. 2 Satz 2 KSVG müssen nur Unternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 25% in den Bericht aufgenommen werden.
Der Beteiligungsbericht des Saarpfalz-Kreises geht über diese Einschränkung hinaus und stellt zusätzlich die Beteiligungen an Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie die Mitgliedschaften in Vereinen, Zweckverbänden und Stiftungen dar.
Grundlage sind die geprüften Jahresabschlüsse der beiden vergangenen Geschäftsjahre mit Ausblick auf das laufende Jahr.
Mit dem Beteiligungsbericht des Saarpfalz-Kreises wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die wichtigsten „Zahlen, Daten und Fakten“ der Beteiligungsunternehmen zu informieren.
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