Ein Jahrhundert bayerische Saarpfalz


Das Wappen des Königreichs Bayern

 

Nach den Niederlagen Napoleons in Rußland und in den sogenannten "deutschen Befreiungskriegen" hatte der Wiener Kongress 1815 die Aufgabe, die Landkarte Europas neu zu ordnen. Kurzzeitig unter österreichischer Verwaltung, wurde der "Rheinkreis" - die spätere Pfalz - und damit auch der heutige Saarpfalz-Kreis 1816 Bestandteil des Königreichs Bayern. 

Die Neuordnung der Verwaltung trat zum April 1818 in Kraft. Die Pfalz wurde in zwölf Landcommissariate unterteilt, darunter das Landcommissariat Homburg mit den Kantonen Waldmohr, Landstuhl und Homburg sowie das Landcommissariat Zweibrücken mit den Kantonen Zweibrücken, Neuhornbach und Blieskastel. Die beiden letzteren umfassten somit den Bliesgau und St. Ingbert, die später zum "Bezirksamt St. Ingbert" zusammengefasst werden sollten. Zu den Festlegungen des Wiener Kongresses gehörte auch, dass im linksrheinischen Deutschland der Bestand der napoleonischen Gesetze gewährleistet blieb. 

Die bayerische Regierung akzeptierte diese Regelung und übernahm zudem auch die bestehenden Rechts- und Verwaltungseinrichtungen. Damit herrschte im Königreich zweierlei Recht. Die Beibehaltung dieser "Rheinischen Institutionen", zu denen die Beseitigung sämtlicher Feudallasten, die freie Verfügung über das Eigentum an Grund und Boden, Gewerbe- und vor allen Dingen Pressefreiheit gehörten, sollte die Ausgangsbasis für die bald einsetzenden Konflikte zwischen der "Rheinpfalz" und "Altbayern" darstellen.

Literaturangaben
Hans-Walter Herrmann: Die Geschichte des Kreisgebietes, in: Der Saarpfalz-Kreis, Stuttgart 1993, S. 66 - 98.


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