Bescheinigungen Medikamente im Ausland

Vielen Patienten werden Medikamente verschrieben, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, beispielsweise zur Schmerztherapie oder zur Therapie eines AD(H)S. Bei Reisen ins Ausland müssen beim Mitführen solcher Medikamente gewisse Regelungen beachtet werden.

Bitte informieren Sie sich VOR Antritt Ihrer Reise über die Regelungen in Ihrem Urlaubsland sowie über die Regelungen in den Ländern, die Sie im Laufe Ihrer Reise passieren, bspw. Im Rahmen einer Durchfahrt während der An-/Abreise.

Weiterführende Informationen und Links über den Umgang Ihres Reise-/Transitlandes finden Sie beispielsweise hier:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Für Reisen in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens, welche bis zu 30 Tage andauern, muss bei Mitnahme von unter das BtMG fallender Medikamente eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt werden. Diese muss vor Antritt der Reise beglaubigt werden. Im Saarland werden diese Bescheinigungen durch die Gesundheitsämter beglaubigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Hier finden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“

Für Reisen in Länder, die nicht zu den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gehören, gelten individuelle Bestimmungen. Diese sollten vom Reisenden vor Antritt der Reise selbst recherchiert werden. Der“ Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB)“ empfiehlt eine mehrsprachige Bescheinigung des verschreibenden Arztes über die verordneten Medikamente mitzuführen. Diese sollte Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten und ebenfalls beglaubigt sein. Auch diese Beglaubigungen werden im Saarland durch die Gesundheitsämter durchgeführt.

Hier finden Sie ein MUSTER einer solchen Bescheinigung für den Nicht-Schengen-Raum

Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises beglaubigt Ihnen die von Ihrem Arzt ausgefüllten Dokumente.

Für jedes verschriebene Medikament ist ein separates Formular erforderlich.

Für die Beglaubigung fallen pro Formular 7€ Gebühr an.

Masernschutzgesetz

Masern werden durch hoch ansteckende Viren ausgelöst. Bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf, welche bis zum Tod führen können. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren Masern-Todesfälle. Eine Impfung schützt wirksam gegen eine Ansteckung mit dem Masern-Virus. Am 01.03.2020 trat das  Masernschutzgesetz in Kraft, welche alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind, sowie alle im Gesundheitswesen tätigen Personen verpflichtet, einen Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Eine Nachweisfrist galt bis 31.07.2022.

Weiterführende Informationen zu Masern bzw. zum Masernschutzgesetz finden Sie zum Beispiel auf den folgenden Seiten:

Erregersteckbrief Masern der BZgA

Gemeinsame Homepage zum Masernschutzgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, des Paul-Ehrlich-Instituts, des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Homepage des RKI mit Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern

Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit zur Masern-Impfpflicht


Hier finden Sie das Meldeportal für Arbeitgeber und Gemeinschaftseinrichtungen.  Der dazugehörige  Ablaufplan steht als Download zur Verfügung.

Bitte beachten: Melden Sie nur Personen, von denen Ihnen kein Nachweis oder kein ausreichender Impfschutz vorliegt, sowie bei Zweifeln an den vorgelegten Dokumenten.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns via Email unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder wenden Sie sich an unsere Hotline zum Masernschutzgesetz. Diese erreichen Sie jeweils Montag – Freitag 9 bis 12 Uhr unter 06841 104-7317 (außer an Feiertagen).

Hitzeschutz

Aufgrund des Klimawandels kommt es in den Sommermonaten auch im Saarpfalz-Kreis vermehrt zu Hitzetagen (>30°C) oder längeren Hitzeperioden bei denen die Temperatur häufig auch in der Nacht nicht unter 20°C fällt (tropische Nächte). Auf den ersten Blick klingt dies nach mehr sonnigen Tagen mit blauem Himmel und Badewetter, jedoch können diese hohen und länger als früher anhaltenden Temperaturen dem menschlichen Organismus ernsthaft zu schaffen machen. So haben beispielsweise die ausgeprägten Hitzewellen in den Sommern 2003, 2010, 2015 und 2019 in Europa und Deutschland zahlreiche Todesopfer gefordert.

Wie zahlreiche Klimamodelle zeigen, werden diese Hitzeextreme auch in Zukunft weiter zunehmen. Darüber hinaus können Tage mit starker Hitze immer früher im Jahr auftreten, also zu einem Zeitpunkt zu dem sich der Organismus häufig noch nicht auf höhere Temperaturen eingestellt hat. Dementsprechend ist es umso wichtiger, sich frühzeitig auf die zusätzlichen Gefahren einzustellen und sich und andere vor extremer Hitze zu schützen.

Der  HITZEKNIGGE für den Saarpfalz-Kreis enthält praktische Verhaltenstipps und weist auf die wesentlichen Gefahren von Hitze hin. Die durch das Umweltbundesamt während der Kampagne „Schattenspender“ zusammengestellten Informationen wurden hierzu um lokale Hitzeschutz-Informationen aus dem Saarpfalz-Kreis erweitert. Zudem steht Ihnen ein Poster mit Tipps gegen Hitze an heißen Tagen zur Verfügung.

Informationen zum Hitzeschutz in LEICHTER SPRACHE.

Achten Sie auf nachfolgende Kurztipps:

- jegliche Hitzebelastung und direkte Sonne meiden
- luftige Kleidung tragen
- leichte Kost essen und regelmäßig Wasser trinken

Leisten Sie ERSTE HILFE und rufen Sie beim Auftreten folgender Symptome den NOTRUF 112:

- Wiederholtes, heftiges Erbrechen
- Plötzliche Verwirrtheit
- Bewusstseinstrübung
- Bewusstlosigkeit
- Sehr hohe Körpertemperatur (>39°C)
- Krampfanfälle
- Kreislaufschock
- Heftige Kopfschmerzen

Die  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt auf ausführliche Erläuterungen zu Gesundheitsrisiken von Hitze.

Nutzen Sie die Informationen des  Deutschen Wetterdienstes der kontinuierlich über aktuelle Wetter- und Hitzewarnungen informiert und bleiben Sie gesund!

Informationen zum Hitzeschutz von besonders betroffenen Personengruppen

- Tipps für ältere und pflegebedürftige Personen (Web-Version / Druck-Version / Postkarte)
- Tipps für Eltern von Babys und Kleinkindern (Web-Version / Druck-Version / Poster)
- Informationen für draußen arbeitende Personen  (Poster)

Hitzeschutz-Informationen für Einrichtungen

Pflege- und Betreuungseinrichtungen

- Hitzeschutz-Informationen (Poster)
- Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Projektes ExTrass zum Umgang mit Hitzewellen.  (Hier: PDF der Universität Potsdam)
- Musterhitzeschutzplan für Pflegeeinrichtungen des Landes Berlin.  (Hier: PDF des Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin)

- Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Hitzeschutz für Pflegeeinrichtungen. (Hier: PDF des Bundesministeriums für Gesundheit)

Kitas und Schulen

-  Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 
- Empfehlungen für Kitas im Rahmen des Projektes ExTrass zum Umgang mit Hitzewellen (Hier: PDF der Universität Potsdam)
- Sammlung von (Unterrichts-) Materialien zum Thema Hitzeschutz 

Kostenlose E-Learning Angebote zum Thema Hitzeschutz

Zielgruppe: Risikogruppen und Allgemeinbevölkerung
Online-Kurs „Gut durch die Hitzewellen kommen“ der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Zielgruppe: privat und beruflich pflegende Personen
Online-Kurs „Pflege bei Hitze“ des Projektes „Klimaanpassung in der Pflege (KlapP)“ des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Informationen für Schulungen von Beschäftigten im Gesundheitssektor:

Vorlagen für Hitzeschulungen von Beschäftigten im Gesundheitssektor stellt die  Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. zur Verfügung.

Eine Übersicht zu Arzneistoffen, die die Temperaturregulation und den Volumenstatus in Hitzewellen beeinflussen können, stellt das Heidelberger Universitätsklinikum in Form der  Heidelberger Hitzetabelle bereit.

Trinkwasser im Hitzeschutz

Trinkwasser ist das am besten überwachte Lebensmittel in Deutschland und zudem nicht nur an heißen Tagen ein idealer Durstlöscher! Diesbezüglich und in Hinblick auf den Schutz des saarländischen Trinkwassers, informieren die saarländischen Wasserversorger durch die gemeinsame Kampagne  „TrinkWasSaar“. Darüber hinaus klärt die  Verbraucherzentrale auf, warum das Trinken von Leitungswasser unbedenklich, ökologisch und sinnvoll ist.

 

Corona - FAQ

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis