Durch das Bürgerservice-Portal besteht die Möglichkeit eine Außerbetriebsetzung sowie eine Wiederzulassung eines Fahrzeuges, sofern HalterIn und das Kennzeichen gleichbleiben, direkt online auszufüllen und an die Zuständige Behörde zu schicken.
Voraussetzungen zum Nutzen des Bürgerservice-Portals sind folgende:
• Gültiger neuer Personalausweis welcher die online – Ausweisfunktion freigeschalten hat sowie damit verbunden ein Chipkartenlesegerät
• Die neue Zulassungsbescheinigung mit Sicherheitscode
• Amtliche Kennzeichen welche mit einem Sicherheitscode und neuen Stempelplaketten versehen sind
• Bereitschaft, als Zahlungsform das ePayment-System zu nutzen
Für alle anderen Zulassungsvorgänge ist momentan noch eine Vorsprache bei der Zuständigen Behörde notwendig.
Eine Informationsübersicht welche Unterlagen für welche Art der Zulassung notwendig sind kann hier eingesehen werden.