Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss des Saarpfalz- Kreises hat in der Sitzung am 8. Mai die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in den Amtsgerichtsbezirken Homburg und St. Ingbert erstellt.

Die Listen sind gemäß Paragraph 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 1. bis 9. Juni zu jedermanns Einsicht im Foyer des Kreisdienstgebäudes in 66424 Homburg, Am Forum 1 aufgelegt.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß Paragraph 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll beim Kreisjugendamt des Saarpfalz-Kreises in 66424 Homburg, Am Forum 1, Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den Paragraphen 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

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