Wie aus Obst Schnaps entsteht kann man am Freitag, 25. September, bei einem Vortrag über das Einmaischen und die Herstellung von Destillaten erfahren. Ort des Geschehens ist der Seminarraum im Kulturlandschaftszentrum Haus Lochfeld in Wittersheim. Referent ist der Experte für Obst- und Gartenbau Harry Lavall.

Homburg/Wittersheim: Die Streuobstwiesen sind ein wesentliches Merkmal des Saarpfalz-Kreises. In Jahren mit guter Ernte und bei Obstarten wie Süßkirschen, Pflaumen, Zwetschgen und Mirabellen, stellt sich immer wieder die Frage, wohin mit dem Erntesegen. Eine Möglichkeit neben anderen ist die Herstellung individueller hochwertiger Destillate, die man so nicht kaufen kann. Die Technik des Brennens hat eine lange Tradition in unserer Region. Nichts desto trotz hat sich in den letzten Jahren einiges, angefangen vom Einmaischen des Obstes bis hin zum Brennen, zum Besseren verändert. Wie heute, anders als früher, gearbeitet wird, erklärt Harry Lavall im Rahmen der Veranstaltung. Dabei geht er auch auf die wichtigsten einheimischen Obstsorten ein und auf die Geschichte und die rechtlichen Hintergründe der Brennerei. Unterschiede zwischen einem Brand, Geist, Likör und weiteren Spirituosen werden erläutert.

„Vom Obst zum Schnaps“ ist eine Veranstaltung des Zweckverbandes" Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe“ und des Saarpfalz-Kreises in Zusammenarbeit mit dem Mandelbachtaler Verkehrsverein. Der Vortrag startet um 19 Uhr, die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Teilnehmerzahl auf zwölf Personen beschränkt. Die zwingend notwendige Voranmeldung mit Angabe der persönlichen Daten ist bis spätestens 24. September 2020 beim Saarpfalz-Kreis in Homburg (Tel: 06841/104-7228) oder per Email „Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!“ möglich. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Angebot des Kulturlandschaftszentrums. Wegen begrenzter Parkmöglichkeiten am Veranstaltungsort wird gebeten, Parkplätze im Umfeld zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Nicht im Vorfeld angemeldeten und registrierten Gästen kann kein Einlass gewährt werden.

 

 

 

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