Das Gesundheitsamt informiert

Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises informiert, dass aufgrund der sehr hohen Fallzahlen und krankheitsbedingten Ausfällen beim Personal die Beantwortung von Anfragen per Mail und der Versand der Informationsschreiben an die PCR positiv getestete Person und Kontaktpersonen verzögert erfolgen kann. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten. Das Gesundheitsamt arbeitet mit Hochdruck weiterhin an einer zeitnahen Informationsbereitstellung.

Grundsätzlich hat sich die PCR positiv getestete Person mit Erhalt des PCR-Testergebnisses in Quarantäne zu begeben und die Kontaktpersonen zu informieren. Für den Arbeitgeber reicht der positive PCR-Befund als Bescheinigung aus. Mit dem Befund kann man auch in der Apotheke einen digitalen Genesenennachweis erstellen lassen. Das Gesundheitsamt stellt keine Genesenennachweise mehr aus.

Wichtig ist, dass jeder positive Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigt werden muss. Ein Schnelltest als Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion ist nicht ausreichend.

Bei Krankheitszeichen oder einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes ist der Hausarzt zu kontaktieren.

Ungeimpfte bzw. nicht vollständig geimpfte Kontaktpersonen sollten über das Formular  „Liste der quarantänepflichtigen Kontaktpersonen“, das auch postalisch zugestellt wird, dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Die Isolations-/Quarantänedauer beträgt zehn Tage, dabei wird der Tag nach der PCR-Entnahme als erster Tag der Quarantäne gezählt.

Landrat Dr. Theophil Gallo: „Die Arbeitsbelastung in unserem Gesundheitsamt ist nach wie vor übermäßig hoch. Die noch immer steigenden Corona-Fallzahlen konterkarieren stellenweise jetzt auch unser neues Verfahren, welches bislang gut angenommen wurde, infizierte Personen möglichst schnell mit unseren Anschreiben zu erreichen. Jeder einzelne Fall muss vorher aber auch erfasst werden. Bei dieser Tätigkeit waren bis Mitte dieser Woche Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr behilflich. Diese müssen sich in der aktuellen Kriegssituation in Europa verständlicherweise anderen Aufgaben zuwenden, sodass diese Amtshilfe auch nicht verlängert werden konnte. Unabhängig davon, wie die Corona-Verordnung nach dem 31. März aussehen wird: Wir bleiben momentan in der Verantwortung, alle uns bekannten mit dem Coronavirus infizierten Personen zu erfassen und an das RKI zu melden. Ich bitte um Geduld bei den Bürgerinnen und Bürger sowohl bei der Einzelfallbearbeitung, als auch bei der womöglich ausstehenden Beantwortung von Fragen.“

Das Infotelefon zum Coronavirus ist für allgemeine Fragen unter (06841) 104-7306 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von  10 bis 16 Uhr erreichbar. Für Fragen zu Schule und Kita ist das Telefon (06841) 104-7307 von Montag bis Freitag außer an Feiertagen von 9 bis 12 Uhr besetzt.

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