Zu schnelles Fahren kann schnell zum Fahrverbot führen

Immer häufiger erreichen Forderungen aus der Bevölkerung den Kreis, verstärkt Verkehrskontrollen auch in verkehrsberuhigten Bereichen durchzuführen. Diese sind mit dem Verkehrszeichen 325.1 beschildert. Hier wird von allen Verkehrsteilnehmenden besondere Vorsicht, gegenseitige Beachtung und Rücksichtnahme verlangt. Fußgänger dürfen hier die gesamte Straße nutzen und auch Kinderspiele sind erlaubt. Es muss allerdings auch gewährleistet werden, dass Fahrzeuge die Straße passieren können – das wiederum ausdrücklich nur in Schrittgeschwindigkeit.

Wie hoch das Tempo bei Schrittgeschwindigkeit sein darf, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht genau definiert. Wörtlich genommen, darf man auf die Geschwindigkeit kommen, die für einen Schritt benötigt wird. Der Fahrzeugführer sollte demnach in der Lage sein, sein Fahrzeug maximal so schnell zu bewegen wie ein Fußgänger läuft. Das lässt einen gewissen Spielraum zu, gemeinhin wird davon ausgegangen, dass diese Geschwindigkeit 7 bis 10 km/h beträgt.

Daher macht der Fachbereich Verkehrswesen des Saarpfalz-Kreises darauf aufmerksam, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen im verkehrsberuhigten Bereich, ob der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 7 bis 10 km/h, sehr gravierende Konsequenzen (z. B. Fahrverbot etc.) für die Verkehrsteilnehmenden haben können.

Landrat Dr. Gallo: „Waren wir bislang in den verkehrsberuhigten Bereichen weniger mit Blitzern unterwegs – man unterstellt uns ja fast reflexartig „Geldmacherei“ – so werden wir aufgrund zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung zukünftig stärker kontrollieren und Blitzer einsetzen. Es ist wie bei vielem die gegenseitige Rücksichtnahme entscheidend, die hier oftmals zu fehlen scheint. Das gesetzliche Verkehrszeichen weist auf die notwendige Geschwindigkeitsreduzierung nun einmal hin und soll helfen, die aus Sicherheitsgründen zwingend erforderliche Rücksichtnahme letztlich durchzusetzen.“

 

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