Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises teilt mit, dass es keine Schulungen bezüglich Selbsttests/Schnelltests durchführt. Anfragen nach solchen Schulungen, die aufgrund eines wohl missverstandenen Medienberichtes aktuell vermehrt von Unternehmen an das Gesundheitsamt herangetragen werden, kann nicht entsprochen werden. Hilfsorganisationen wie das DRK oder die Johanniter sind beispielsweise auf diesem Gebiet tätig.
Die Testungen sind grundsätzlich im §5a der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geregelt. In der Begründung heißt es: „Die durchführende Stelle können Arztpraxen, Apotheken, Schulen, Betriebe (sowohl für das eigene Personal als auch für Kundinnen und Kunden), Testzentren und Sonstige sein, die aufgrund der Verordnung ein testgestütztes Angebot anbieten können.“ Ein Muster des Testzertifikats ist zudem im Internet unter www.saarland.de abrufbar.