Bodenrichtwertkarten können kostenfrei eingesehen werden

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis hat auf der Grundlage des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 der Gutachterausschussverordnung (GutVO) die Bodenrichtwerte für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen.

Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag können die Bodenrichtwertkarten ab Donnerstag, dem 1. August, zu den üblichen Dienstzeiten – Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie nach Vereinbarung – bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Saarpfalz-Kreis kostenfrei eingesehen werden.

Schriftliche oder elektronische Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gemäß Gebührenverordnung (GutGebVO) gebührenpflichtig. Jedermann hat das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte und die sonstigen Daten der Wertermittlung (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu erhalten.

Weitere Informationen rund um den Immobilienmarkt sowie zur Erstellung von Verkehrswertgutachten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424 Homburg, Tel. (06841) 104-8434 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhältlich.

Die Bodenrichtwerte werden auch als kostenfreie Dienstleistung im GeoPortal Saarland bereitgestellt und sind über folgende Internetadresse erreichbar: http://geoportal.saarland.de/portal/de.

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